Rot-Weiss Essen und Bergisch Gladbach haben in der zurückliegenden Saison versucht, einen Einspruch gegen mehrere Spiele der U23 von Borussia Dortmund einzulegen. Der Grund: Die Corona-Fälle beim BVB und die Spielberechtigungsliste vor dem Match gegen den SV Rödinghausen.
Die Fakten: Mehrere Spieler des BVB befanden sich vor dem Rödinghausen-Spiel in Corona-Quarantäne und die Dortmunder haben ihre Spielberechtigungsliste gekürzt. Am Ende standen die erforderlichen Spieler (16 Feldspieler plus zwei Torhüter) nicht zur Verfügung. In der Folge wurden die Partien abgesagt, der BVB konnte später mit fast vollem Kader in die verlegten Begegnungen gehen.
RWE und Bergisch Gladbach scheiterten mit dem Einspruch, weil der BVB geltendes Recht für sich genutzt hat. Das mag ein Geschmäckle gehabt haben, aber die Veränderung der Spielberechtigungsliste war nicht verboten.
Ab sofort ist das anders: Denn offenbar hat auch der Verband gemerkt, dass diese Spielchen nicht im Sinne des Erfinders waren und hat die entsprechenden Paragraphen angepasst.
Man kann die Spielberechtigungslisten weiter verändern, aber der neue Paragraph 7 besagt: "Wird nach einem Meisterschaftsspiel der Regionalliga West die Spielberechtigungsliste durch einen Verein verändert und stehen dieser Mannschaft aufgrund von behördlichen Quarantäneanordnungen in dem unmittelbar folgenden Meisterschaftsspiel und den weiteren folgenden Meisterschaftsspielen der Regionalliga West weniger als 16 Spieler inkl. 2 Torhüter zur Verfügung, kann die Absetzung dieser Meisterschaftsspiele nicht verlangt werden. Diese Meisterschaftsspiele sind wie angesetzt auszutragen."
Die Änderungen kommen zu spät für die Betroffenen der letzten Spielzeit, aber immerhin ist eine Einsicht erkennbar, dass hier ein Regelwerk überarbeitet werden musste.
Der Verband hat schon die nächste Chance, etwas zu überarbeiten In Zeiten, wo es nicht jedem leicht fällt, auch mal einen Fehler einzugestehen, schon eine Anerkennung wert, auch wenn die entsprechenden Passagen still und heimlich verändert wurden.
Und der Verband hat offenkundig schon die nächste Chance, etwas geradezurücken, was offensichtlich überarbeitet werden muss. Die Zulassung für die Regionalliga West. Hier reicht im Prinzip die Vorlage einer Bankbürgschaft über 35.000 Euro. Und das ist für eine Liga, die während der Corona-Pandemie als Profiliga deklariert wurde, sicher kein zeitgemäßes Konstrukt. Hier muss und wird etwas passieren, damit in Zukunft früher Planungssicherheit besteht, ob ein Verein überhaupt am Spielbetrieb teilnimmt oder nicht.
Die SG Wattenscheid musste bereits einmal während der Saison zurückziehen, der Fall KFC Uerdingen aktuell ist auch nicht gemacht für ein Werbevideo für den Zulassungsprozess. Um solche Geschichten zu verhindern, sollte der Verband seine Zulassungsstrukturen schnell überarbeiten.